Der Grundversorger für das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH wurde wie folgt festgestellt:
 

  • am 1. Juli 2021 für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024: Vertrieb der Stadtwerke Schwarzenberg GmbH 

 

Verträge

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in dem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom am 21.12.2020 den Beschluss Az.: BK6-20-160 getroffen.

 

Der Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität ist festgelegt und muss von dem Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2022 anzubieten sein.

 

Für den Netzzugang steht folgender Lieferantenrahmenvertrag nebst Anlagen zur Verfügung, der dem BNetzA-Mustervertrag in der Fassung vom 21.12.2020 entspricht.

 

Weitere Informationen für Marktpartner:

Telefon: 03774 1520-200

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Lieferantenrahmenvertrag

Lieferantenrahmenvertrag_Strom.pdf (181.99 KB)

Anlage_a)_EDI-Vereinbarung.pdf (94.83 KB)

Anlage_b)_Sperrauftrag.pdf (98.37 KB)

Anlage_c)_Zuordnungsvereinbarung.pdf (584.56 KB)

Kontaktdatenblatt_Strom_Stadtwerke_Schwarzenberg_GmbH.pdf (207.8 KB)

 

Messstellenbetreiber-Vertrag

 
Kontaktdatenblatt_Strom_Stadtwerke_Schwarzenberg_GmbH.pdf (207.8 KB)